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UNFALL - Was tun?

Wir erleben immer wieder dass Kunden bei einem Autounfall, sei es vor Schock oder Nervosität, plötzlich nicht mehr wissen wie das weitere Vorgehen ist.

Hier erklären wir kurz die verschiedenen Unfallarten und was in welchem Schadenfall zu tun ist.

Eigenverschulden - Vollkaskoversicherung

Sind alle Schäden die man als Fahrzeuglenker selbst an seinem Fahrzeug verursacht. Diese Schäden sind NUR von einer Vollkaskoversicherung gedeckt.

Sollten Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, reicht meist ein Anruf bei Ihrem Versicherungsvertreter, der dann den Schaden Ihrer Versicherung meldet.

Sie haben auch die Möglichkeit den Schaden bei Ihrer Versicherung mittels Onlineformular zu melden.

Ist der Schaden gemeldet kommen Sie zu uns und wir kümmern uns um die weitere Abwicklung mit der Versicherung.

Fremdverschulden (Parkschaden, Diebstahl, Vandalismus) -  Voll- und/oder Teilkaskoversicherung

Sind Schäden die andere am Fahrzeug verursachen.

Beim Begriff Parkschaden wird oft fälschlicherweise angenommen dass damit Schäden die einem selbst beim Einparken passieren, gemeint sind. Tatsächlich ist hier aber ein Schaden der von einem anderen Fahrzeug am geparkten Fahrzeug verursacht wird, gemeint.

Parkschaden, Diebstahl und Vandalismus MÜSSEN IMMER unverzüglich auf der nächsten Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht werden. Ansonsten sind die Versicherungen nicht verpflichtet den Schaden zu bezahlen. 

Wild, Hagel, Steinschlag, Glasbruch, Sturm, Wasser, Dachlawinen uvm sind meist schon von der Teilkaskoversicherung gedeckt.

Bei einer Kollision mit Wild muss IMMER die Polizei benachrichtigt werden, die den verantwortlichen Jäger verständigt und die Unfallmeldung für die Versicherung ausstellt.

Haftpflichtschaden - Haftpflichtversicherung

Schäden die Sie mit Ihrem Fahrzeug an einem anderen Objekt, das sich nicht in Ihrem Besitz befindet (Auto, Hausmauer, Gartenzaun, Verkehrsschild etc) verursachen. 

Kommt es zu einem Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer (ohne Personenschaden) sichern Sie die Unfallstelle oder fahren Sie auf den nächsten Parkplatz wenn möglich. 

Wenn möglich machen Sie Fotos von der Unfallstelle (Verkehrszeichen, wie standen die Fahrzeuge zum Unfallzeitpunkt, etc) 

Füllen Sie einen Europäischen Unfallbericht aus. Wie das genau geht finden Sie in unserer Anleitung zum Ausfüllen eines Unfallberichtes

Da jede Versicherung andere Vertragsbedingungen und verschiedene Leistungspakete hat, lesen Sie bitte in Ihrer Polizze nach, welche Schäden an Ihrem Auto versichert sind.

Steinschlag - Was tun?

Ein Steinschlag auf der Windschutzscheibe ist schnell passiert. Meist reißt die Scheibe aber nicht sofort, sondern es entsteht ein "Stern" den man reparieren kann, um somit ein Reißen der Windschutzscheibe zu verhindern.

 

Sollten Sie eine Windschutzscheibenapotheke im Auto haben, reinigen Sie  die Scheibe beim "Stern" und kleben die Folie drauf.

Die Folie ersetzt aber keine Reparatur sondern verhindert lediglich dass Wasser und Schmutz in die Beschädigung eindringen können. Je sauberer der "Stern" ist, desto klarer und unsichtbarer wird die reparierte Stelle.

Der "Stern" sollte so schnell wie möglich repariert werden, da die Sprünge leicht weiter reißen können und dann muss die Scheibe getauscht werden

Bei einer Kaskoversicherung entstehen bei der Reparatur KEINE Kosten.

UNFALL aber keine Versicherung - was nun?

Ist ihr Fahrzeug nicht mehr kaskoversichert, und sie müssen die Kosten für eine Reparatur selbst tragen, kommen Sie bei uns vorbei, wir erstellen Ihnen gerne  ein unverbindliches Angebot. 

Sollten während der Reparatur noch weitere Teile benötigt werden, werden Sie von uns umgehend informiert.

Wir sind stets bemüht so kostengünstig wie möglich, unter Einhaltung der Sicherheitsvorgaben, zu reparieren. 

Wildschaden 

Beim ÖAMTC Schutzbrief bezahlt der ÖAMTC, wenn man keine Kasko hat 80% (max. 600€) vom Schaden nach Vorlage einer Reparaturrechnung.

https://www.oeamtc.at/thema/panne-unfall/verkehrsunfaelle-durch-tiere-14647182

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